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1.
Betreuungszeiten
Unsere Kita ist
Montags bis Freitags in der Zeit von 6:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet.
Um
8:00
Uhr gibt es für alle Kinder ein gemeinsames Frühstück,
das jedes Kind in einer
Frühstücksbox selbst mitbringt. Kinder die später kommen
(ab 8:30 Uhr), sollten
zu Hause gefrühstückt haben.
Um
11:30 Uhr
gibt es Mittagessen. Das Essen wird durch die Firma
ViefaltMenü täglich
geliefert
und in unserer eigenen Küche von Frau Loos vorbereitet.
2.
Schließzeiten
Wir
schließen die Kita zwischen Weihnachten und Neujahr 2022.
08.04.2022 1.Teamtag/Weiterbildung
27.05.2022 Brückentag nach Himmelfahrt
01.07.2022 2.Teamtag/Weiterbildung
19.09.2022 Brückentag vor dem Weltkindertag
22.12.2022 - 31.12.2022 Weihnachten - Silvester
3.
Elternbeiträge, treten in Kraft 01.03.2020
Hier auf dieser Webseite wurde nur die Höhe
der Benutzungsgebühren aus der Satzung über
die Benutzung der Kindertageseinrichtung Thonhausen §7 übernommen
und dargestellt. Die komplette
Gebührensatzung können Sie hier
anwählen oder auf der Webseite der Verwaltungsgemeinschaft
Oberes Sprottental unter Verwaltung und Satzungen zu Thonhausen
aufrufen.
(1) Die Höhe des
Elternbeitrages bemisst sich nach der Anzahl der in der
Kindertageseinrichtung gleichzeitig betreuten Kinder einer
Familie, nach dem Betreuungsumfang
sowie dem Alter des Kindes.
Als Familie gelten Alleinerziehende sowie
Ehepare oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft
gemäß § 20 SGB XII leben und ihre im selben Haushalt
lebenden Kinder. Als Familien gelten auch Pflegefamilien.
Bei der Anzahl der in der Kindertageseinrichtung gleichzeitig
betreuten Kinder einer Familie sind Geschwisterkinder, für
welche die Elternbeitragsfreiheit gilt, so zu
berücksichtigen, als ob für sie ein Elternbeitrag zu leisten
wäre.
(2) Die Höhe des
Elternbeitrages in Euro pro Monat ergibt sich aus der unten
nachfogenden
Tabelle und gilt
für die festgelegten Öffnungszeiten. Für eine
darüberhinaus gehende Betreuung fällt eine Gebühr an.
(3) Wird ein Kind bis zur Schließzeit nicht
abgeholt, werden pro angefangene halbe Stunde 15,00 Euro
zusätzlich zum Elternbeitrag erhoben.
(4) Abweichend zu Absatz 2 werden für Kinder, die die Einrichtung
nur vorübergehend höchstens bis zu einem Monat besuchen (sog.
Gastkinder), 8 Euro/Tag, höchstens jedoch 160,00 Euro/Monat
erhoben.
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Tabelle zu
(2)
Kind aus Familie mit
1 betreuten Kind
in der Einrichtung
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Kind aus Familie mit
2 gleichzeitig betreuten Kindern
in der Einrichtung |
Kind aus Familie mit
3 gleichzeitig betreuten Kindern
in der Einrichtung |
Kind aus Familie mit
4 gleichzeitig betreuten Kindern
in der Einrichtung |
über
5
Stunden
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bis
5
Stunden
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über
5
Stunden
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bis
5
Stunden |
über
5
Stunden |
bis
5
Stunden |
über
5
Stunden |
bis
5
Stunden |
160,00
€
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112,00
€
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152,00
€ |
106,00
€ |
144,00
€ |
101,00
€ |
136,00
€ |
95,00
€ |
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