1. Betreuungszeiten

Unsere Kita ist Montags bis Freitags in der Zeit von 6:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet.

Um 8:00 Uhr gibt es für alle Kinder ein gemeinsames Frühstück, das jedes Kind in einer Frühstücksbox selbst mitbringt. Kinder die später kommen (ab 8:30 Uhr), sollten zu Hause gefrühstückt haben. 

Um 11:30 Uhr gibt es Mittagessen. Das Essen wird durch die Firma ViefaltMenü  täglich geliefert und in unserer eigenen Küche von Frau Loos vorbereitet.

2. Schließzeiten

Wir schließen die Kita zwischen Weihnachten und Neujahr 2022. 

08.04.2022 1.Teamtag/Weiterbildung
27.05.2022 Brückentag nach Himmelfahrt
01.07.2022 2.Teamtag/Weiterbildung
19.09.2022  Brückentag vor dem Weltkindertag
22.12.2022 - 31.12.2022 Weihnachten - Silvester

3. Elternbeiträge,  treten in Kraft  01.03.2020

Hier auf dieser Webseite wurde nur die  Höhe der Benutzungsgebühren  aus der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung Thonhausen §7 übernommen und dargestellt. Die komplette Gebührensatzung   können Sie hier anwählen oder auf der Webseite  der Verwaltungsgemeinschaft
Oberes Sprottental unter Verwaltung und Satzungen zu Thonhausen  aufrufen.

(1) Die Höhe des Elternbeitrages bemisst sich nach der Anzahl der in der Kindertageseinrichtung gleichzeitig  betreuten Kinder einer Familie, nach dem Betreuungsumfang sowie dem Alter des Kindes.
Als Familie gelten Alleinerziehende sowie Ehepare oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft gemäß § 20 SGB XII leben und ihre im selben Haushalt lebenden Kinder. Als Familien gelten auch Pflegefamilien.

Bei der Anzahl der in der Kindertageseinrichtung  gleichzeitig betreuten Kinder  einer Familie sind Geschwisterkinder, für welche die Elternbeitragsfreiheit gilt,  so zu berücksichtigen, als ob für sie ein Elternbeitrag zu leisten wäre.
         
(2) Die Höhe des Elternbeitrages in Euro pro Monat ergibt sich aus der unten nachfogenden Tabelle und gilt
für die festgelegten Öffnungszeiten. Für eine darüberhinaus gehende Betreuung fällt eine Gebühr an.

(3) Wird ein Kind bis zur Schließzeit nicht abgeholt, werden pro angefangene halbe Stunde 15,00 Euro
zusätzlich zum  Elternbeitrag erhoben.

(4) Abweichend zu Absatz 2 werden für Kinder, die die Einrichtung nur vorübergehend höchstens bis zu einem Monat besuchen (sog. Gastkinder), 8 Euro/Tag,  höchstens jedoch 160,00 Euro/Monat erhoben.


Tabelle zu (2)

Kind aus Familie mit
1 betreuten Kind
in der Einrichtung
Kind aus Familie mit
2 gleichzeitig betreuten Kindern
in der Einrichtung
Kind aus Familie mit
3 gleichzeitig betreuten Kindern
in der Einrichtung
Kind aus Familie mit
4 gleichzeitig betreuten Kindern
in der Einrichtung
über 5
Stunden
bis 5
Stunden
über 5
Stunden
bis 5
Stunden
über 5
  Stunden
bis 5
Stunden
über 5
  Stunden
bis 5
Stunden
160,00  €
112,00 €
152,00  € 106,00 € 144,00  € 101,00 € 136,00  € 95,00 €